Informationen
Wenn Sie für Ihr Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ eine ergänzende Förderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK bietet Ihnen für Ihr Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ eine ergänzende Förderung zur Sicherstellung einer zinsgünstigen Gesamtfinanzierung an.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Förderbereich 2.1: Energie- und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen,Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen,Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen,Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung,Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen,Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser,Förderbereich 5.1: Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung Darlehen,Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften.Sie erhalten die Förderung für alle Ausgaben, die im Rahmen der zu finanzierenden Projekte anfallen und nach Maßgabe der Richtlinie „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ förderfähig sind.
Sie bekommen die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Abwasserbeseitigungspflichtige nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie § 53 des Landeswassergesetzes,Gemeinden,Gemeindeverbände,kommunale Einrichtungen undsonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts,soweit sie Aufgaben nach den §§ 46 und 52 Absatz 2 sowie nach § 53 des Landeswassergesetzes für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ein Darlehen aus dem Ergänzungsprogramm können Sie nur bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Darlehens beziehungsweise einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung (ZunA NRW)“ beantragen.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Bei Kombination mit der Darlehensvariante soll mit dem Vorhaben vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Bei Kombination mit der Zuwendungsvariante dürfen Sie mit dem Vorhaben vor Bewilligung der NRW.BANK nicht begonnen haben.Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts sind von der Förderung ausgeschlossen.