Informationen
Wenn Sie Investitionen in Bereichen wie Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur oder Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK vergibt zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung als Unternehmens- und Projektfinanzierungen für Investitionen in
Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung,soziale Infrastruktur und Bildung,öffentlich-private Partnerschaften,Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich,Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur,damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt je Vorhaben mindestens EUR 5 Millionen.
An Konsortialfinanzierungen beträgt die Höhe der Beteiligung der NRW.BANK bis zu 50 Prozent der Gesamtfinanzierung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte direkt oder über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
im Rahmen von direkten Finanzierungen Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) und Wasser-/Abwasserverbände sowieim Rahmen von Konsortialfinanzierungen alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Der Sitz Ihres Unternehmens oder der Investitionsort muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden. In Ausnahmefällen können auch Projekte mit mittelbarem NRW-Bezug außerhalb von NRW finanziert werden.Ihr Vorhaben muss einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.Bei Konsortialfinanzierungen muss Ihre Hausbank die Konsortialführung übernehmen.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.