
NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
16. Jan. 2024
Informationen
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen betriebliche Vorhaben finanzieren wollen, kann die NRW.BANK Ihre Bank unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen unterstützen.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt durch Konsortialfinanzierungen Banken und Sparkassen bei der Bereitstellung von Finanzierungen für betriebliche Zwecke gewerblicher Unternehmen, besonders für Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen.
Gefördert werden
Sie erhalten die Förderung als Bar- oder Risikounterbeteiligung.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens EUR 1 Million Obligoanteil der NRW.BANK pro Vorhaben.
Das Darlehen wird Ihnen unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.
Den Antrag richtet die Hausbank als Konsortialführer formlos an die NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen und mit einer Regelumsatzgrenze von EUR 1 Milliarde ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
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