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Förderung

FM

NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

16. Jan. 2024

Unternehmen

1.000.000€

Darlehen

Nordrhein-Westfalen

nicht spezifiziert

Informationen

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen betriebliche Vorhaben finanzieren wollen, kann die NRW.BANK Ihre Bank unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen unterstützen.

Kontext

Die NRW.BANK unterstützt durch Konsortialfinanzierungen Banken und Sparkassen bei der Bereitstellung von Finanzierungen für betriebliche Zwecke gewerblicher Unternehmen, besonders für Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen.

Gefördert werden

  • Betriebserrichtungen und -erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen,
  • Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen,
  • Betriebsmittel,
  • Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite.
  • Sie erhalten die Förderung als Bar- oder Risikounterbeteiligung.

    Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens EUR 1 Million Obligoanteil der NRW.BANK pro Vorhaben.

    Das Darlehen wird Ihnen unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.

    Den Antrag richtet die Hausbank als Konsortialführer formlos an die NRW.BANK.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen und mit einer Regelumsatzgrenze von EUR 1 Milliarde ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten.
  • Die NRW.BANK wird nur auf Einladung einer Hausbank (Konsortialführer) tätig, übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken.
  • Bei Geschäftsabschluss ist die NRW.BANK nicht der größte Einzelkreditgeber des Kreditnehmers oder der Unternehmensgruppe.
  • Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.
  • Nicht gefördert werden

  • Sanierungsfälle,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Chatte mit der Förderung

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