Matching-
Copilot für Förderungen
16. Jan. 2024
Wenn Sie als kommunaler Schulträger oder kommunaler Schulzweckverband in den Bau oder die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die NRW.BANK unterstützt Sie als kommunalen Schulträger oder kommunalen Schulzweckverband bei Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen und Volkshochschulen sowie in deren Einrichtungen und Ausstattungen.
Sie erhalten die Förderung zum Beispiel für
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bei Kreditbeträgen über EUR 2 Millionen maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben. Die restlichen 50 Prozent des Kreditbedarfs können aus dem Programm NRW.BANK Kommunal Invest Plus finanziert werden.
Bei Kreditbeträgen bis EUR 2 Millionen kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben betragen.
Der Kredithöchstbetrag beträgt EUR 150 Millionen pro Jahr.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10, 20 oder 30 Jahre.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme für das jeweilige Haushaltsjahr bei der NRW.BANK ein. Sie können Ihren Antrag auch digital über das Kommunenportal der NRW.BANK stellen.
Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger und kommunale Schulzweckverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Ausgeschlossen sind zudem Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.
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