Informationen
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als gemeinnützige Sportorganisation in die Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als gemeinnützige Sportorganisation bei dem Erhalt und dem Ausbau Ihrer Sportstätten.
Sie bekommen die Förderung für
Kosten für Grunderwerb (einschließlich Herrichtung, Erschließung, Abbruchmaßnahmen),Kosten für Erwerb einer Sportanlage,Baukosten,Kosten für Außenanlagen,Kosten der Erstausstattung,Planungskosten.Sie bekommen die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Der Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 10 Millionen bei einer Laufzeit von 5 bis 30 Jahren. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben finanzieren. Eine Aufstockung ist möglich.
Zusätzlich wird eine Haftungsentlastung für die Hausbank in Höhe von 80 Prozent, bei Darlehenssummen bis EUR 200.000 in Höhe von 100 Prozent, gewährt.
Ihre Investition muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und in einem der folgenden Förderbereiche erfolgen: Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Sportstätten sowie Baumaßnahmen bei sonstigen Gebäuden, sofern sie zu Sportstätten umgebaut werden,Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung,Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzungen hergerichtet werden.Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Sportstätten sowie Baumaßnahmen bei sonstigen Gebäuden, sofern sie zu Sportstätten umgebaut werden,Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung,Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzungen hergerichtet werden.Mehrjährige Vorhaben unterteilen Sie in Bauabschnitte von 12 bis 36 Monaten.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Sie erhalten keine Förderung für Kunstrasenplätze sowie anderen Sportflächen (zum Beispiel Tennisplätze), bei denen Gummigranulat aus Altreifen (SBR) und Neugummi (EPDM) als Füllmaterial verwendet wird, undNeubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf) als primärer Energieträger betrieben werden.Kunstrasenplätze sowie anderen Sportflächen (zum Beispiel Tennisplätze), bei denen Gummigranulat aus Altreifen (SBR) und Neugummi (EPDM) als Füllmaterial verwendet wird, undNeubaumaßnahmen, energetische Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf) als primärer Energieträger betrieben werden.Die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.