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Förderung

FM

NTransformation Kfz-Zulieferer

30. Mai. 2023

Unternehmen

5.000.000€

Beteiligung

Niedersachsen

7-10 Jahre

Informationen

Wenn Sie als Unternehmen der Kraftfahrzeug-Zuliefererbranche Investitionen im Bereich Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel planen und Liquiditätsbedarf haben, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.

Kontext

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als Unternehmen der Kfz-Zuliefererbranche. Die NBAnk stellt Ihnen Beteiligungskapital für Investitionen zur Verfügung, wenn sich Ihr Unternehmen in einer Phase der Transformation zu alternativen Antrieben, neuen Produktionsmethoden oder digitalen Geschäftsmodellen befindet.

Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH.

Die Höhe der Beteiligung liegt zwischen EUR 700.000 und EUR 5 Millionen.

Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie ein Erstgespräch mit einer Beraterin oder einem Berater der NBank führen. Danach erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Zulieferer der Automobilbranche (TIER 1 bis TIER 4) beziehungsweise deren Zulieferer,
  • Dienstleistungsunternehmen für Zulieferer und Kfz-Hersteller (Original Equipment Manufacturer, OEM), zum Beispiel Entwicklungsbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Programmierfirmen,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Sitz oder Ihre Betriebsstätte müssen sich in Niedersachsen befinden.
  • Sie müssen über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
  • Sie müssen ein Unternehmenskonzept vorlegen, das die geplante Transformation beschreibt und die Machbarkeit Ihres Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen dokumentiert.
  • Eine private Co-Investorin oder ein privater Co-Investor muss mindestens 33 Prozent der Gesamtfinanzierung stellen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen des Steinkohlebergbaus sowie
  • die Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs.
  • Chatte mit der Förderung

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