Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe
01. Jan. 2023 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Informationen
Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie bekommen die Förderung für
Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für eine H2-Betankungsinfrastruktur,Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,Investitionen in die digitale Infrastruktur, vor allem Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 300.000 je Standort; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;Elektrolyseanlagen bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 250.000 je Standort; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 Prozent der Schulungskosten, jedoch höchstens EUR 300,00 Fahrerschulungskosten je Person und höchstens EUR 1.500 Werkstattschulungskosten je Person;Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 60.000 je Antragstellerin oder Antragsteller,innovativen Projekten mit Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 100.000.Die maximale Fördersumme, die Sie im Rahmen dieser Förderrichtlinie bekommen können, beträgt EUR 1 Million.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Infrastruktur oder Ihre Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird. Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter.Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.Der Strom für eine geförderte Elektrolyseanlage muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Unternehmen in Schwierigkeiten,Verwaltungskosten,Rückbaumaßnahmen,Planungskosten,Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.