Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – flexible Bedienformen im ÖPNV (FRL-NMOB-On Demand)
08. Jan. 2022 | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Informationen
Wenn Sie im Rahmen eines Modellprojekts die Einführung von digitalbasierten Linienbedarfsverkehren planen, um das Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor allem im ländlichen Raum des Saarlands zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Pilotprojekten zur Einführung von digitalbasierten Linienbedarfsverkehren (sogenannte On-Demand-Verkehre) im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie bekommen die Förderung für
Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten zur Finanzierung und zum Betrieb von Linienbedarfsverkehren,Marketingmaßnahmen zur Etablierung von Linienbedarfsverkehren,Betriebskostendefizite in der praktischen Umsetzung von Linienbedarfsverkehren.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
die Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 30.000,Marketingmaßnahmen 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 20.000,Betriebskostendefizite für eine Dauer von höchstens 3 Jahren 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im 1. Jahr, 55 Prozent im 2. Jahr und 45 Prozent im 3. Jahrund ist insgesamt auf EUR 500.000 je Projekt begrenzt. In Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss von bis zu EUR 700.000 gewährt werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden, schriftlich oder digital beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein.
Für Ihre positiv bewertete Projektskizze werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des ÖPNV mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre geförderten Verkehre müssen nach § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungsfähig sein.Ihre Verkehre müssen einen Beitrag zur Verbesserung der Alltagsmobilität der Bürger oder zur Erreichbarkeit von Points of Interest des Einkaufs-, Freizeit- und Tourismusverkehrs leisten,der Verdichtung beziehungsweise Verbesserung von Verkehrsangeboten im ÖPNV dienen.einen Beitrag zur Verbesserung der Alltagsmobilität der Bürger oder zur Erreichbarkeit von Points of Interest des Einkaufs-, Freizeit- und Tourismusverkehrs leisten,der Verdichtung beziehungsweise Verbesserung von Verkehrsangeboten im ÖPNV dienen.Ihr On-Demand-Angebot muss digital buchbar sein. Die Distributionssoftware für die Linienbedarfsverkehre muss per Schnittstelle in die Saarfahrplan-App integrierbar sein.Ihre Linienbedarfsverkehre müssen in Übereinstimmung mit bestehenden Nahverkehrsplänen stehen.Ihr Angebot muss für mobilitätseingeschränkte Personen verfügbar sein. Für den Linienbedarfsverkehr müssen Sie barrierefreie Fahrzeuge einsetzen.