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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Gemeinde, Ihre Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Ihr Wasser- und Bodenverband den Bau oder Ausbau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur auf der Grundlage geförderter oder durch die Bewilligungsbehörde anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte. Hierzu gehören vor allem Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege.
Gefördert werden
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent, bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 500.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 33.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
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