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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie Investitionen zur nachhaltigen Modernisierung der Küstenschifffahrt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen an Küstenschiffen.
Eine Förderung erhalten Sie
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Bei kleinen Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union wird die Förderquote um 20 Prozentpunkte erhöht, bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag können Sie auf der Grundlage von separat veröffentlichten Förderaufrufen stellen. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme an die TÜV Rheinland Consulting GmbH.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Person in Privatrechtsform, die Eigentümerin oder Eigentümer eines Küstenschiffes sind. Das Schiff muss in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sein und eine förderfähige Flagge führen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge der Fischerei, Traditionsschiffe, Sportboote sowie Staatsschiffe, die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt werden.
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