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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wenn Sie den Betrieb Ihres Fahrgastschiffes durch technische Maßnahmen umweltverträglicher gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes von Fahrgastschiffen.
Sie erhalten eine Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben.
Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Reichen Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS) sowie die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb bitte bis zum 31.8.2023 ein.
Anträge für die Förderung der Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb können Sie auf Grundlage gesondert veröffentlichter Förderaufrufe einreichen.
Antragsberechtigt sind in der EU ansässige Unternehmen in Privatrechtsform als Eigentümer eines Binnenschiffs zur Personenbeförderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta