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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024
Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.
Sie erhalten die Förderung für folgende forstwirtschaftlichen Maßnahmen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Der jährliche Höchstbetrag ist abhängig von Ihrer Hektar-Fläche und einem durchschnittlichen Betreuungszeitbedarf je Hektar.
Der Höchstbetrag für Ihr zusätzlich eingestelltes Fachpersonal beträgt EUR 60.000 pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden).
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind Sie als Waldgenossenschaft nach dem Gemeinschaftswaldgesetz mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, wenn Ihre Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Keine Förderung erhalten Sie für
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