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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Betreuungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um die soziale, wirtschaftliche und ökologische Leistung Ihres Waldbesitzes zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen, die sich auf folgende nicht der Holzvermarktung zuzurechnende forstwirtschaftliche Maßnahmen erstrecken:
Die Betreuungsdienstleistungen erfolgen unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und berücksichtigen langfristige Klimaveränderungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in Abhängigkeit von der Größe und dem Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes 30 bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt beziehungsweise deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz werden nicht gefördert.
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