Informationen
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Wenn Sie als private oder kommunale Waldbesitzende Maßnahmen planen, die im Interesse der Allgemeinheit der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als private oder kommunale Waldbesitzende bei der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Vorhaben der Erstaufforstung: Neuanlage, Kultursicherung und Nachbesserung von standortgerechten Laub- und Mischwäldern auf bislang nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen,Projekte der naturnahen Waldbewirtschaftung: Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität und der ökologischen sowie ökonomischen Leistungsfähigkeit des Waldes (unter anderem Umbau von nicht standortgerechten, nicht klimatoleranten Waldbeständen, Wiederherstellung und Weiterentwicklung von stabilen naturnahen standortgerechten Laub- und Mischwäldern, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung),Neugründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern sowie Professionalisierung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse,Maßnahmen zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur: Wegeneu-, -aus- und -umbau, Wegegrundinstandsetzung nach Schadereignissen und im Erholungswald sowie die Grundinstandsetzung von forstwirtschaftlichen Wegen, Kunstbauten und Wasserableitungssystemen,Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald: Erhaltung und Entwicklung von Altbäumen und strukturierter Waldinnen- und -außenränder, Erhaltung von Habitatbaumgruppen und lichter, trockener und eichenreicher Wälder, Neuanlage, Entwicklung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten,Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald: zum Beispiel Aufarbeitung und waldschutzwirksame Bearbeitung von Schadholz, Waldschutzmaßnahmen entlang von Siedlungen sowie an Straßen, Wander-, Rad- und Schienenwegen, Wiederbewaldung, Holzlagerplätze,Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald: Neuanlage von Mountainbike Single Trails, bodenschonende Holzernte, Schutz und Erhalt der Borkenkäfer-Pufferzonen des Nationalparks Schwarzwald.Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der jeweils zuständigen unteren Forstbehörde der Landratsämter ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Je nach Vorhaben gelten spezifische Einschränkungen.Ihre geplanten Maßnahmen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Umweltrecht (inklusive der Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung).Bei Vorhaben zur Erstaufforstung und zur naturnahen Waldbewirtschaftung muss der Wald eine zusammenhängende Mindestfläche von 0,1 Hektar aufweisen. Als Wald gelten dabei die in Paragraf 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) definierten Flächen.Je nach Art Ihres Vorhabens müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen und Bagatellgrenzen einhalten.Nicht gefördert werden
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts der Europäischen Union sowieUnternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht nachgekommen sind.