Nachhaltiges Wohnumfeld in neuen Wohnquartieren – Investitionen
03. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Wenn Sie als Stadt, Gemeinde oder Verband in Hessen Investitionen zur Entwicklung neuer nachhaltiger Wohnquartiere planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung neuer Wohnquartiere mit nachhaltigem Wohnumfeld.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Öffentlichkeitsarbeit,Vergütung für Beauftragte,Grunderwerb,Ordnungsmaßnahmen,soziale Infrastruktur,Grün- und Wasserflächen, sonstige Freiflächen,Begrünung und Biodiversität an Bauwerken,nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur,Nahversorgung und Gesundheitsdienstleistungen,Modellprojekte und Innovationen undZwischennutzung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Stadt oder Gemeinde im „Großen Frankfurter Bogen“ können Sie bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden,Städte und Gemeinden in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau sowieZweckverbände und Planungsverbände, wenn die antragsberechtigten Städte und Gemeinden daran beteiligt sind.Als Stadt oder Gemeinde im „Großen Frankfurter Bogen“ werden Sie bevorzugt gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie werden nur gefördert, wenn ein auf Grundlage der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung eines nachhaltigen Wohnumfelds in neuen Wohnquartieren (RiNaWu) – Konzepte und Baulanddialoge“ erstelltes städtebauliches Konzept vorliegt beziehungsweise im Rahmen dieser Richtlinie ein Wettbewerb durchgeführt worden ist. Gleichwertige Konzepte oder Wettbewerbe werden ebenfalls akzeptiert.Das Wohngebiet, das Sie planen, ist bereits an das ÖPNV-Netz angeschlossen oder dieser Anschluss ist im Realisierungszeitraum des Konzepts (Bauphase) verbindlich von den entsprechenden Verkehrsträgern geplant. Die Stadt Frankfurt oder ein anderes genanntes Oberzentrum müssen vom Plangebiet aus innerhalb einer Stunde Fahrtzeit unter überwiegender Nutzung von Bus, Bahn oder Fahrrad (einschließlich Park&Ride-Option) erreichbar sein.Sie müssen den Wohnraumbedarf für Ihre Stadt oder Gemeinde, in der das Wohngebiet liegt, durch Bedarfsprognosen und durch Konzepte zur Wohnraumversorgung oder zur Stadtentwicklung nachweisen. Wenn diese oder vergleichbare Dokumente nicht vorliegen, müssen Sie den Wohnraumbedarf nachvollziehbar herleiten (zum Beispiel durch eine geeignete Marktuntersuchung).Mindestens 2 Drittel der geplanten Geschossfläche des neuen Wohngebiets müssen dem Wohnen oder sozialer Infrastruktur (Wohnfolgeeinrichtungen) dienen.Wenn Sie für die Entwicklung des geplanten Baugebiets einen Bebauungsplan benötigen, muss bei Antragstellung ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen.Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben in Plangebieten, die ganz oder teilweise in einem Gebiet liegen, das in ein aktuelles Programm der Städtebauförderung aufgenommen ist, oder in einem Untersuchungsgebiet zur Vorbereitung der Aufnahme in eines dieser Programme.