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Copilot für Förderungen
17. Apr. 2024 | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Wenn Sie als Unternehmen Partikelminderungssysteme in dieselbetriebenen Baumaschinen nachrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Sie bei der Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen, die außerhalb geschlossener Räume eingesetzt werden.
Das BMWSB fördert alle projektbezogenen Ausgaben, die mit der Nachrüstung in unmittelbarem Zusammenhang stehen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 4.000 pro Antrag.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antrag bei dem vom BMWSB beauftragten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Nach der Umsetzung sowie Begutachtung und Prüfung Ihrer Maßnahme wird der Zuschuss ausgezahlt. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 15.10.2024.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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