Informationen
Wenn Sie als Kommune oder kommunaler Zweckverband den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern, ihre Klimaschutzleistung stärken und einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte, wenn Sie Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen durchführen.
Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen:
naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten in ländlichen Regionen einschließlich Sicherung von Altbäumen, Anlage von Wegbegrünung oder Blühstreifen oder Pflanzung klimaresistenter, standortheimischer und nicht invasiver Bäume,ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft, einschließlich Schaffung und Aufwertung von artenreichen Grünlandbeständen oder die Anpflanzung und Pflege von Streuobstbeständen,Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft,Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern, einschließlich Rück- und Umbau von Entwässerungseinrichtungen und längerfristige Stabilisierung beziehungsweiseWiederherstellung grundwasserbeeinflusster Lebensräume, Anbindung von Auenflächen, Erhalt und Anlage von naturnahen und biodiversitätsfördernden Teichlandschaften, Rückhalt und Speicherung von Niederschlagswasser mittels naturbasierter Lösungen,Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Schwerpunkt Ihrer Maßnahmen liegt im ländlichen Raum.Der Bund hat an Ihrem Vorhaben ein erhebliches Interesse und Sie können das Vorhaben ohne eine Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchführen.Für investive Maßnahmen müssen Sie rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin oder rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der entsprechenden Flächen, Grundstücke und baulichen Anlagen (insbesondere Gebäude) zum Zeitpunkt der Antragstellung sein oder Sie weisen nach, dass Sie die zweckentsprechende Nutzung bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (normalerweise bis 2045) gewährleisten.Ihre investiven Maßnahmen sind freiwillige, das heißt es bestehen keine öffentlich-rechtlichen/gesetzlichen Verpflichtungen.Als Zuwendungsempfangende informieren und stellen Sie Projektdaten dem BMUV oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung und nehmen an jährlichen Statustreffen mit der Bewilligungsbehörde teil.Sie verfügen als Antragstellende über Kompetenzen, um das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.