Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie dazu beitragen, die natürliche Gewässerentwicklung und die Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes in Brandenburg zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und einer stärkeren Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes beitragen. Die Mittel der Förderung stammen teilweise aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.
Bevor Sie den Förderantrag stellen, müssen Sie den Projektvorschlag durch die Regionale Arbeitsgruppe (RAG) prüfen und votieren lassen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). ELER-Förderanträge können Sie stichtagsgebunden einreichen, die Antragstellung für eine GAK-Förderung ist jederzeit möglich.
Antragsberechtigt sind Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Landes.
Für ELER-finanzierte oder damit in Verbindung stehende Vorhaben sind auch gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts antragsberechtigt, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme muss
Beta