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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben des Naturschutzes.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wenn Sie Vorhaben zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und für Studien Moorschutz planen, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie.
Wenn Sie investive Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert und der Förderung von Hecken planen, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt. Ihren Antrag richten Sie hiervon abweichend an die Biosphärenreservatsämter, wenn diese örtlich zuständig sind.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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