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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Wenn Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer den Lebensraum Wald schützen, indem Sie ihn beispielsweise nicht bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen EUR 750,00 und EUR 2.500 pro Hektar.
Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts bei EUR 2.500 und im Fall von Lichtstellung bei EUR 5.000 je Antrag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das für Sie zuständige Forstamt.
Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
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