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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu EUR 10,00 EUR/Tonne beziehungsweise EUR 40,00/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50 Prozent berücksichtigt.
Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal EUR 300,00 je Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und EUR 120,00 je 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 15.000.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta