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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie bei der Änderung und der Erweiterung von Gebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten in Hamburg für vordringlich wohnungssuchende Haushalte.
Das Förderangebot ist modular aufgebaut. Sie können ein verpflichtendes Grundmodul mit verschiedenen, frei wählbaren Modulen ergänzen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Grundmodule:
Ergänzende Module sind:
Sie erhalten die Förderung je nach Maßnahme als zinsvergünstigtes Darlehen oder als laufenden beziehungsweise einmaligen Zuschuss.
Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens.
Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 40 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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