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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2022 | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können.
Sie können eine Förderung für folgende Sonderwohnformen erhalten:
Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut.
Das Grundmodul umfasst den Neubau mit Grundstücksankauf oder auf eingebrachtem Grundstück.
Die Ergänzungsmodule sind:
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers, die dem Zweck dienen, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zu betreuen. Das sind vor allem voll- oder teilstationäre Einrichtungen.
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