Informationen
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Wenn Sie innovative Vorhaben zu nachhaltiger, ökonomisch sinnvoller Mobilität und Logistik umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die nachhaltige Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial für NRW aufweisen.
Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben in folgenden Themenschwerpunkten:
neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen,Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität,Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen,neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für kleine Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 80 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent,für mittlere Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 75 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 60 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent sowiefür Akteurinnen und Akteure, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen), 90 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:
1. Einreichungsrunde: bis 5.7.20232. Einreichungsrunde: bis 30.4.20243. Einreichungsrunde: bis 23.1.2025rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen,kommunale Unternehmen und Einrichtungen,Forschungs- und Bildungseinrichtungen,Kammern, Vereine und Stiftungenmit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,innovativ und umsetzungsorientiert sein, dürfen jedoch noch keine Marktreife besitzen,im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden undsich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,innovativ und umsetzungsorientiert sein, dürfen jedoch noch keine Marktreife besitzen,im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden undsich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.Bei Projekten aus dem Bereich „Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen“ müssen Sie offene Standards nutzen und offene, standardisierte Schnittstellen anbieten.Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen unddie Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen unddie Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.