
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Informationen
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind und in die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen zum Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr (E-Gütertransportfahrzeug) im Rahmen separater Aufrufe.
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind, bekommen Sie die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Sofern in den Förderaufrufen kein abweichender Fördersatz oder Maximalwert festgeschrieben wird, beträgt die Höhe des Zuschusses 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht.
Der Zuschusshöchstbetrag je Ladepunkt richtet sich nach der maximal möglichen Ladeleistung des Ladepunkts:
Der Zuschusshöchstbetrag für den Netzanschluss je Antrag beziehungsweise Ladeort ist begrenzt auf
Erfüllt Ihr Vorhaben innovative Zusatzkriterien, ist
Die gesamte Zuschusssumme pro Antrag (beziehungsweise Ladeort) ist auf maximal EUR 250.000 beziehungsweise pro Unternehmen in einem Förderaufruf auf maximal EUR 500.000 begrenzt.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Terminen über das elektronische Formularsystem des zuständigen Projektträgers Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
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