Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung der Angehörigen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie als Träger von familienentlastenden Diensten (FED), um sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen sicherzustellen und eine niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Behinderung aufrechtzuerhalten.
Sie erhalten die Förderung für Sach- und Personalausgaben hauptberuflicher Fachkräfte, vor allem für die folgenden sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses des Landes zu den Personalausgaben beträgt bis zu 60 Prozent. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 2 hauptberufliche Fachkräfte bei einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E-9 des jeweils gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder.
Der Zuschuss für Sachausgaben beträgt maximal EUR 5.000 je familienentlastendem Dienst.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta