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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.
Das Land Niedersachsen gewährt Ihnen als Privatperson eine Prämie, wenn Sie eine Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ausgeschlossen ist das Handwerk) abgelegt haben. Die Prüfung muss öffentlich-rechtlich geregelt sein.
Sie erhalten die Förderung als einmalige Prämie in Höhe von EUR 1.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundeportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta