Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.
Sie erhalten die Förderung für
Maßnahmen, die den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen vermitteln, die für die Interessensvertretung auf Bundesebene erforderlich sind,Jugendarbeit und Maßnahmen zur Entwicklung der Potenziale von Nachwuchskräften, die zukünftig Leitungsfunktionen in Organisationen übernehmen sollen,Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen, einschließlich der Verbesserung der technischen Infrastruktur,der Ausgleich eines behinderungsspezifischen Mehrbedarfs,Assistenzkräfte für Mitglieder von antragsberechtigten Organisationen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung eine Assistenz benötigen, sowiesonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisation zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.Sie können einen Zuschuss für maximal 3 Jahre erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben für Assistenzkräfte dürfen EUR 6.000 pro Jahr nicht überschreiten.
Ihren Antrag richten Sie über das Online-Portal an den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragten Projektträger Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub). Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen und in einem Finanzierungsplan schriftlich und nachvollziehbar darlegen.