
Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.
Sie erhalten die Förderung für
Sie können einen Zuschuss für maximal 3 Jahre erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben für Assistenzkräfte dürfen EUR 6.000 pro Jahr nicht überschreiten.
Ihren Antrag richten Sie über das Online-Portal an den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragten Projektträger Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub). Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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