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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als Kommune Maßnahmen durchführen, die Älteren und Pflegebedürftigen ermöglichen, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, dort eine angemessene Pflege zu bekommen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Brandenburg fördert Ihre Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, zur Unterstützung lokaler Akteure bei der Gestaltung altersgerechter Sozialräume sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und zum qualifikationsgerechten Einsatz der Pflegefachkräfte.
Für folgende Maßnahmen erhalten Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt eine Förderung:
Für folgende Maßnahmen erhalten Sie als Amt, amtsfreie Stadt oder Gemeinde eine Förderung:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Maßnahmen, die die Landkreise und kreisfreien Städte durchführen, normalerweise bis zu EUR 150.000 pro Jahr.
Die Höhe des Zuschusses für Maßnahmen, die die Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden zuständig sind, berechnet sich nach der regionalen Pflegeprävalenz und der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Alter über 80 Jahren.
Der Eigenanteil der Antragstellenden beträgt mindestens 20 Prozent. Bei Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.
Richten Sie bitte Ihren Antrag bis zum 30.11. für das laufende Haushaltsjahr an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gemeinden und Landkreise.
Als Kommune können Sie die Mittel an Dritte weiterleiten. Letztempfangende können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen sein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta