Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie Projekte zur politischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Veranstaltungen und Projekten der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung, die nicht in der Schule stattfinden.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 300,00.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern.
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