Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Richten Sie bitte Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags an die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Wenn Sie als Kommune sich darum kümmern, ausreichend bezahlbaren Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung zu aktivieren oder zu reaktivieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Prämie bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum mit einer Wiedervermietungsprämie, wenn Sie sich nachweislich für die Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung engagieren.
Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie.
Die Höhe der Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, jedoch höchstens EUR 2.000 je wiedervermieteter Wohnung.
Antragsberechtigt sind Kommunen. Kooperationen zwischen mehreren Kommunen sind auch förderfähig.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta