Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Arbeit von Pro-Aktiv-Centren, die individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen anbieten.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen, maximal aber EUR 1 Million.
Die Laufzeit der Projekte ist normalerweise auf 22 Monate begrenzt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal ein.
Die Förderung von innovativen Maßnahmen erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Sie können Ihren Antrag nur nach erfolgtem Förderaufruf einreichen.
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfängerin oder Letztempfänger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta