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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Wenn Sie als promovierte Geisteswissenschaftlerin oder promovierter Geisteswissenschaftler in Ihrer niedersächsischen Fakultät ein Forschungsprojekt planen, kann Ihre Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Forschungsarbeiten aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, wenn diese neue Impulse für die jeweilige Fachrichtung setzen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben sowie für Investitionen in Geräte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal EUR 250.000 für eine Dauer von bis zu 3 Jahren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.10. eines Jahres für eine Förderung ab dem 1.10. des folgenden Jahres schriftlich auf dem Dienstweg und per E-Mail beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen sowie Forschungseinrichtungen, die vom Land finanziert werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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