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Förderung

FM

Professorinnenprogramm 2030

16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Hochschule

in 2 Monaten

165.000€

Zuschuss

Deutschland

unbefristet

Informationen

Wenn Sie im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Professorinnenprogramm gemeinsam mit den Ländern die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.

Gefördert werden auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität Erstberufungen von Professorinnen an Hochschulen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. An Hochschulen, die mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet werden, können zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • maximal EUR 165.000 jährlich pro Berufung auf eine W2- und W3-Professur und insgesamt EUR 2,475 Millionen je Hochschule,
  • maximal EUR 95.000 jährlich je zusätzlicher Stelle für eine Wissenschaftlerin oder Künstlerin auf dem Weg zur Professur und insgesamt maximal EUR 475.000 je Hochschule.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe im Rahmen der vorgesehenen 3 Einreichungsrunden für Gleichstellungskonzepte für Parität Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.

    In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

    Fristen

    Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die 3 Einreichungsrunden:

  • 1. Einreichungsrunde: 31.8.2023
  • 2. Einreichungsrunde: 31.8.2024
  • 3. Einreichungsrunde: 31.8.2025
  • rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Hochschulen mit Sitz in Deutschland.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie legen Ihr Gleichstellungskonzept für Parität in schriftlicher und/oder elektronischer Form vor.
  • Sie informieren über die bisherige Beteiligung Ihrer Hochschule am Professorinnenprogramm I, II und III in schriftlicher und/oder elektronischer Form.
  • Ihr Gleichstellungskonzept für Parität wurde von dem Begutachtungsgremium positiv bewertet.
  • Sie reichen die Berufungsnachweise beziehungsweise Einstellungsnachweise fristgerecht pro Einreichungsrunde ein.
  • Im Fall der Förderung von Erstberufungen von Frauen auf Regelprofessuren setzt Ihre Hochschule die durch die Förderung des Bundes freiwerdenden sowie weitere Mittel in angemessener Höhe für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen ein.
  • Chatte mit der Förderung

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