
Professorinnenprogramm 2030
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Informationen
Wenn Sie im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Professorinnenprogramm gemeinsam mit den Ländern die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.
Gefördert werden auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität Erstberufungen von Professorinnen an Hochschulen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. An Hochschulen, die mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet werden, können zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe im Rahmen der vorgesehenen 3 Einreichungsrunden für Gleichstellungskonzepte für Parität Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für die 3 Einreichungsrunden:
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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