Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert nicht-investive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte.
Sie erhalten die Förderung für
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 12.000. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei EUR 6.000 liegen.
Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn online über das Kundenportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta