Informationen
Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.
Kontext
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten. Sie werden insbesondere dann gefördert, wenn Sie
Material und Energie sparsam einsetzen,Emissionen, Abfall und Abwasser vermeiden,Materialien wiederverwerten unddie Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken schaffen.Sie erhalten eine Förderung für:
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Form von Pilot- und Verbundprojekten,Prozess- und Organisationsinnovationen,Durchführbarkeitsstudien,Innovationscluster,Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,Abordnung hoch qualifizierten Personals.Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.
Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses für Projekte der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent und für Projekte der industriellen Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Weitere Zuschläge sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglich. Der Zuschusshöchstbetrag liegt bei Einzelprojekten bei EUR 100.000 und bei Verbundprojekten bei EUR 200.000. Die Höhe der Darlehen beträgt bis zu EUR 500.000.Bei Prozess- und Organisationsinnovationen können die Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, sofern die maximale Beihilfeintensität von 50 Prozent für KMU und 15 Prozent bei großen Unternehmen nicht überschritten wird, und maximal EUR 500.000 betragen.Bei Durchführbarkeitsstudien betragen die Zuschüsse bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 50.000.Bei der Förderung von Innovationsclustern beläuft sich die Förderung auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens EUR 200.000 pro Jahr.Bei Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch mit maximal EUR 20.000.Bei der Abordnung hochqualifizierten Personals beträgt die Höhes des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 65.000 für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren und je ausgeliehener Person.Das Antragsverfahren ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.