
Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandorts Sachsen durch eine kontinuierliche Profilierung Ihrer Wissenschaftseinrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Wissenschaftseinrichtungen.
Sie bekommen die Förderung insbesondere für Projekte,
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.
Eine mögliche Förderung erfolgt entweder auf der Grundlage von Auswahlverfahren oder durch Vorlage von wissenschaftlichen Einzelanliegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Normalerweise müssen Sie zuerst eine Projektskizze beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus vorlegen.
Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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