Wenn Sie sich als deutsches Teilkonsortium an europäischen Clustern und Joint Calls im Rahmen der Forschungsinitiative EUREKA beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre vorwettbewerblichen, industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, insbesondere Projekte in den Clustern ITEA 4 und Xecs.
Gefördert werden deutsche Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben, die vorrangig in 2 Bereichen zu folgenden Themen und Bereichen forschen:
Im Bereich Softwareinnovationen Künstliche Intelligenz,Software Engineering,Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),Datentechnik und datengetriebene Systeme,Prozess- und Systemsimulation,Usability,Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,Parallelisierung und verteilte Systeme.Künstliche Intelligenz,Software Engineering,Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),Datentechnik und datengetriebene Systeme,Prozess- und Systemsimulation,Usability,Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,Parallelisierung und verteilte Systeme.Die Förderung im Bereich Softwareinnovationen richtet sich an folgende Anwendungsfelder und Branchen: Mobilität, Automatisierung, Gesundheit, Medizintechnik, Dienstleistungen, Energie, Umwelt.
Im Bereich Mikroelektronik in den folgenden Technologie-Bereichen: Electronic Design Automation (EDA),Spezialprozessoren für Edge-Computing und Künstliche Intelligenz,neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik,Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik,intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik,Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien),ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion,neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von HalbleiterbauelementenElectronic Design Automation (EDA),Spezialprozessoren für Edge-Computing und Künstliche Intelligenz,neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik,Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik,intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik,Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien),ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion,neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von Halbleiterbauelementenfür zukunftsweisende Anwendungen in Künstlicher Intelligenz, Kommunikationstechnologie, Smart Health, Autonomem Fahren, Industrie 4.0 sowie Intelligenter Energiewandlung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Förderverfahren ist normalerweise zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze in elektronischer Form ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Während der Laufzeit des Clusters werden mehrere Termine für die jährlichen Aufrufe bekannt gegeben.
Im Rahmen von EUREKA Joint Cluster Calls können Projektvorschläge in einem ein- oder zweistufigen Verfahren bewertet werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowieHochschulen undaußeruniversitären Forschungseinrichtungen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Die konkreten technologischen Zielsetzungen stehen im Einklang mit den Herausforderungen des aktuell gültigen Multi Annual Plans (MAP) des EUREKA Clusters.Sie achten bei der Konsortialbildung auf ein angemessenes Verhältnis zwischen deutschen Industrie- und Forschungspartnerinnen und -partnern.Als deutsche Partnerin oder deutscher Partner benennen Sie bei nicht deutscher Gesamtkoordination des Vorhabens zusätzlich eine deutsche Koordinatorin/einen deutschen Koordinator für das deutsche Teilkonsortium.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.