Informationen
Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Regionen Lateinamerika und Karibik beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Regionen Lateinamerika und Karibik.
Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 5 verschiedenen Modulen:
Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung, die dazu dienen, neue Kooperationen aufzubauen (Modul 1),Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität, um bestehende Kooperationen in der Zusammenarbeit zu intensivieren und zu festigen (Modul 2),Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Innovationsvorhaben mit oder ohne Beteiligung der Wirtschaft (Modul 3),Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 4),Maßnahmen zum Aufbau oder der Erweiterung von Partnerstrukturen, die sich langfristig selbst tragen und zum Nukleus einer nachhaltigen Kooperation werden (Modul 5).Die Maßnahmen der jeweiligen Module werden mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Antragsverfahren ist im nationalen Verfahren zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bei dem DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Bei Förderaufrufen kann das Verfahren auf Vereinbarungen mit Förderorganisationen mit Partnerländern beruhen und eine gemeinsame Auswahl der Projekte vorsehen. Hier kommt ein eigenes Verfahren zum Tragen. Dies wird in dem jeweiligen Förderaufruf erläutert.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungensowie in Abhängigkeit eines Förderaufrufs auch
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts undkommunale Gebietskörperschaften.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einem Partner aus Lateinamerika durch. Je nach Förderaufruf kann die Einbindung mehrerer Partner aus Lateinamerika und/oder im Rahmen von EUREKA erforderlich sein.Sie können die Kooperationsabsicht als informelle Kooperationserklärung (Modul 1) oder durch ein formales Dokument wie beispielsweise einen Letter of Intent (Module 2 bis 5) belegen.Die Finanzierung der Beteiligten ist gesichert.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.