
Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung
16. Mär. 2024 | Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW.
Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Chatte mit der Förderung
Beta