Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) bei der Entwicklung und Umsetzung von Projektideen, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten und skalierbar und übertragbar beziehungsweise erweiterbar auf andere Branchen und Regionen sind.
Sie bekommen die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsplatzangebot und -nachfrage,Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland,Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft,regionale Fachkräfteprojekte,Fachkräfte-Netzwerke für Branchen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und in einfacher Ausfertigung postalisch sowie als PDF-Datei an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gebietskörperschaften (Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden),Berufskammern, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern,Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Stiftungen, Institute, Verbände, rechtsfähige Vereine),Einrichtungen der Wirtschaftsförderung sowiestaatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen.Trägerkooperationen werden auch gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Entwicklung und Erprobung der geplanten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung nachweislich am Bedarf der Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte ausrichten.Sie müssen belegen, dass Sie mit Ihrer fachlichen und administrativen Kompetenz zur Durchführung des Projekts geeignet sind.Im Falle von Trägerkooperationen ist eine rechtswirksame Kooperationsvereinbarung zusammen mit dem Antrag vorzulegen.Die Laufzeit Ihres Projekts dauert mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre.Sie müssen mindestens 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, von denen nur ein einzelnes Unternehmen profitiert.