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Copilot für Förderungen
22. Mär. 2024 | Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Antragsberechtigt sind
Wenn Sie ein künstlerisch-kulturelles Projekt an einer Schule planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, die in Kooperation von einer Schule mit freien Kulturschaffenden oder einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt einen Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Schule im Bereich „Kulturelle Bildung“ geben, eine strukturbildende Wirkung entfalten und öffentlich wahrgenommen werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Kleinere und mittlere Projekte haben normalerweise eine Laufzeit von 12 Monaten. Große Projekte können im Einzelfall bis zu 3 Jahre Laufzeit haben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Portal zum Antragsverfahren.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass es jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst gibt.
Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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