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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Bereich des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen, wenn Sie ein bedarfsgerechtes Angebot sowie den gleichmäßigen Ausbau und die Verstetigung dieses Angebots sicherstellen.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.
Reichen Sie Ihren Antrag für ein Modellvorhaben auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen ein, in denen Einzelheiten der Förderung festgelegt werden.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta