Matching-
Copilot für Förderungen
16. Sep. 2022
Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigten mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung Ihrer individuellen berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss (QualiScheck).
Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 60 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch EUR 1.500 pro Person, Bildungsmaßnahme und Jahr.
Den QualiScheck bekommen Sie nicht für Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten. Die Bagatellgrenze der Gesamtkosten liegt bei EUR 100,00. Geringere Kosten werden nicht gefördert.
Ihren Antrag auf Ausstellung des QualiSchecks stellen Sie bitte spätestens 1 Monat vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme elektronisch über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellt nach positiver Prüfung den QualiScheck aus. Sobald Sie den QualiScheck erhalten haben, ist eine Anmeldung für die auf dem QualiScheck benannte Weiterbildungsmaßnahme möglich. Nachdem Sie Ihre Weiterbildung abgeschlossen haben, müssen Sie innerhalb von 2 Monaten Ihren Erstattungsantrag und eine Kopie Ihres Teilnahmezertifikats über das EDV-Begleitsystem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einreichen.
Antragsberechtigt sind Sie als abhängig Beschäftigte und Beschäftigter, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Beta