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Förderung

FM

Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU)

15. Mär. 2024

Verband +4

Zuschuss

Niedersachsen

4 Wochen

Informationen

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge durchführen, mit denen die Ausbildungsqualität verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die berufliche Qualifizierung Auszubildender im Handwerk, im Bau und in der Landwirtschaft durch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (üA).

Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen, die das zuständige Bundesministerium und/oder das zuständige Landesministerium anerkannt haben. Sie erhalten die Förderung auch für die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses pro Teilnehmerin oder Teilnehmer richtet sich nach der Art des Lehrgangs.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.11. für das folgende Jahr an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Stellen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal und auch per Post.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Bereich des Handwerks, der Landwirtschaft und der Stufenausbildung Bau sind.

Erstempfängerin oder Erstempfänger sind die Handwerkskammern sowie die nichthandwerklichen Träger. Führen sie die Lehrgänge nicht selbst durch, leiten sie die Zuwendung an die Letztempfängerinnen und Letztempfänger (zum Beispiel Kreishandwerkerschaften, Innungen) weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die überbetriebliche Ausbildungsstätte, in der Sie Ihr Vorhaben durchführen, muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet – „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region“ (SER) – liegen, für das die Förderung beantragt wird.
  • Für Grundstufenlehrgänge erhalten Sie die Förderung nur bis zum Ablegen der Zwischenprüfung für eine Dauer von insgesamt 4 Wochen.
  • Die Lehrgänge müssen in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchgeführt werden.
  • Die Auszubildenen müssen regelmäßig an den Lehrgängen teilnehmen (nicht mehr als 20 Prozent Ausfallzeiten).
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern.
  • Nicht gefördert werden überbetriebliche Maßnahmen für Auszubildende

  • von Betrieben, die nicht in einer niedersächsischen Betriebsstätte beschäftigt sind,
  • einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts,
  • einer gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtung,
  • freier Berufe und Gesundheitsberufe.
  • Chatte mit der Förderung

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