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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.
Antragsberechtigt sind Gemeinden.
Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta