Informationen
Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen.
Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für
die konkrete Einzelfallberatung und Begleitung von Betroffenen im Bereich der freiwilligen Rückkehr sowie die Gewährung von Einzelhilfen,die Information potenzieller Rückkehrer und Rückkehrerinnen über die Situation im Herkunftsland,die Mitwirkung bei der Organisation der Rückreise,die Durchführung landesweiter Anleitungs- und Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema freiwillige Rückkehr.Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für
die gemeinsame Entwicklung von Perspektiven für die Reintegration im Herkunftsland,die Beratung zur nachhaltigen Wiedereingliederung im Herkunftsland,den Verweis an Beratungsstellen im Herkunftsland,den Aufbau von Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartnern vor Ort im Herkunftsland im Hinblick auf bereits bestehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten,Qualifizierungsmaßnahmen für die Selbstständigkeit oder den beruflichen Wiedereinstieg in den Herkunftsländern.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Sie erhalten die Bewilligung grundsätzlich für ein Kalenderjahr, bei einem Folgeantrag können Sie mit der Maßnahme vorzeitig beginnen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holsteins und ihre Mitgliedsorganisationen,Migrantenorganisationen,Kreise und kreisfreie Städte sowiesonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchführen. Die Adressaten müssen in Schleswig-Holstein wohnen oder dort ihren Sitz haben.Sie müssen ein Controlling auf der Grundlage des aktuellen Rahmenkonzepts durchführen.Sie müssen Personalstellen schaffen, die mindestens dem Umfang von 0,5 Stellenanteilen einer Vollzeitstelle entsprechen.