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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Familienintegrationscoaches einsetzen wollen, um erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Sie im Rahmen des Programms „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familienbedarfsgemeinschaften bei der Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in Ausbildung oder andere weiterführende Maßnahmen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für Familienintegrationscoachings, die folgende Elemente umsetzen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie umsetzen.
Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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