Informationen
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programms „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) beim Einsatz von Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberatern in Jugendberufsagenturen in Ihrer Gebietskörperschaft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die von Ihnen eingesetzte Jugendhilfeberaterin oder der Jugendhilfeberater soll die Jugendberufsagentur inhaltlich und organisatorisch unterstützen und zusätzliche, nicht verpflichtende Aufgaben übernehmen, zum Beispiel: Klärung des vermuteten Hilfebedarfs und Lotsenfunktion in die einzelnen Themenfelder des ansässigen Jugendamts,Initiierung, Moderation und Qualitätsentwicklung von rechtkreisübergreifenden Besprechungsformaten (zum Beispiel Fallbesprechungen),Pflege des gemeinsamen IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang von der Schule in den Beruf (You-Connect) von Seiten des Jugendamtes,Qualitätsentwicklung der Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe,Qualitätsentwicklung zwischen dem Bereich Jugendhilfe und den Schulen am Übergang von der Schule in den Beruf,Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern und Begleitung von Vernetzungsaktivitäten sowieMitwirkung bei der Evaluation der Jugendberufsagentur, Qualitätsentwicklung der Jugendberufsagentur, Umsetzung des Kommunikationskonzeptes der Jugendberufsagentur und Planung, Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen im Rahmen der Jugendberufsagentur.Klärung des vermuteten Hilfebedarfs und Lotsenfunktion in die einzelnen Themenfelder des ansässigen Jugendamts,Initiierung, Moderation und Qualitätsentwicklung von rechtkreisübergreifenden Besprechungsformaten (zum Beispiel Fallbesprechungen),Pflege des gemeinsamen IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang von der Schule in den Beruf (You-Connect) von Seiten des Jugendamtes,Qualitätsentwicklung der Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe,Qualitätsentwicklung zwischen dem Bereich Jugendhilfe und den Schulen am Übergang von der Schule in den Beruf,Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern und Begleitung von Vernetzungsaktivitäten sowieMitwirkung bei der Evaluation der Jugendberufsagentur, Qualitätsentwicklung der Jugendberufsagentur, Umsetzung des Kommunikationskonzeptes der Jugendberufsagentur und Planung, Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen im Rahmen der Jugendberufsagentur.Als Landkreis oder kreisfreie Stadt erhalten Sie die Förderung für bis zu ein Vollzeitäquivalent als Jugendhilfeberaterin oder Jugendhilfeberater in der Jugendberufsagentur; die Jugendhilfeberaterin oder der Jugendhilfeberater ist in der Struktur des Jugendamtes anzusiedeln.Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.