Informationen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses abhängig von Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Beschäftigungsförderung stärker an den jeweiligen regionalen Erfordernissen ausgerichtet wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt m Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+), wenn Sie regionale Koordinatoren beschäftigen, die Sie bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unterstützen. Die Regionale Koordination ist als Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises (RAK) eingerichtet und in die Struktur Ihrer Verwaltung eingebunden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Je Landkreis und kreisfreie Stadt erhalten Sie 1 bis 1,5 Vollzeitäquivalente für Regionale Koordination. Die Regionale Koordination hat vor allem folgende Aufgaben zu erfüllen: Analyse und Bewertung des regionalen Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten,Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,Bedarfsermittlung,Erarbeitung und Weiterentwicklung von Zielen sowie Controlling von Zielvereinbarungen (ZV),Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren nach der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“,Unterstützung bei der Steuerung, Begleitung und Qualitätssicherung der ausgewählten Projekte,Organisation und Koordinierung der Begleitgremien in Abstimmung mit den Projektträgern,Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes, der Beteiligung einschlägiger Akteurinnen und Akteure, sowie der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der Region,regionale Ansprechpersonen für Fragen zur Umsetzung dieser RichtlinieZusammenarbeit mit den Projekten dieser Richtlinie einschließlich der Zusammenarbeit mit der landesweiten Regio-Netzwerkstelle und gegebenenfalls weiteren Projekten sowieFörderung des Transfers und der Verstetigung von Projektergebnissen für mehr Nachhaltigkeit.Analyse und Bewertung des regionalen Arbeitsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten,Erarbeitung von Schwerpunktthemen im Bereich des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,Bedarfsermittlung,Erarbeitung und Weiterentwicklung von Zielen sowie Controlling von Zielvereinbarungen (ZV),Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren nach der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“,Unterstützung bei der Steuerung, Begleitung und Qualitätssicherung der ausgewählten Projekte,Organisation und Koordinierung der Begleitgremien in Abstimmung mit den Projektträgern,Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Landes, der Beteiligung einschlägiger Akteurinnen und Akteure, sowie der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der Region,regionale Ansprechpersonen für Fragen zur Umsetzung dieser RichtlinieZusammenarbeit mit den Projekten dieser Richtlinie einschließlich der Zusammenarbeit mit der landesweiten Regio-Netzwerkstelle und gegebenenfalls weiteren Projekten sowieFörderung des Transfers und der Verstetigung von Projektergebnissen für mehr Nachhaltigkeit.Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.